Umweltschutz
Ja bitte.

Umweltschutz
Nein danke.

Zukunftsorientierung von Forschung und Entwicklung

Angesichts der wachsenden ökologischen Anforderungen an Produkte werden deren Abnehmer ökologische Verbesserungen zunehmend als funktionale Verbesserungen werten. überdies werden Forschung und Entwicklung auf dem Umweltsektor durch zahlreiche internationale, nationale und regionale Förderprogramme unterstützt.

Fehlleitung von Forschungs- und Entwicklungsmitteln

Die begrenzten Mittel für Forschung und Entwicklung müssen für funktionale Verbesserungen der Produkte eingesetzt werden. Im Wettbewerbskampf kann der funktionale Rückstand eines Produktes durch ökologische Vorteile nicht kompensiert werden.

Neumotivierung der Technik

Die Unternehmensleitung kann den Technikern vor versammeltem Betrieb für ihre Leistungen auf den traditionellen Gebieten Dank und Hochachtung aussprechen und sie gleichzeitig in dem Bewußtsein bestärken, daß gerade sie es sind, auf die der Betrieb bei der Lösung seiner Umweltprobleme am wenigsten verzichten kann. Auf diese Weise werden die Techniker zu kreativer Bewältigung ihrer klassischen und umweltorientierten Aufgaben angespornt.

Demotivierung der Technik

Die Technik, welche die Last der Produktion trägt, wird wegen unvermeidlicher Umweltbelastungen zum Prügelknaben des Unternehmens degradiert, wenn der Unternehmer den Umweltschutz überbetont. Darunter könnten Leistungswille und Innovationskraft leiden.

Optimierung von Rationalisierungsinvestitionen

Investitionen, die zu Energie-, Wasser- und Rohstoffeinsparungen führen, sind gleichzeitig Umweltschutz- und Rationalisierungsinvestitionen. Je steiler die Energie-, Wasser- und Rohstoffpreise nach oben gehen, desto größer sind Rationalisierungseffekt und Wettbewerbsvorteil.

Gefährdung von Rationalisierungsinvestitionen

Rationalisierungsinvestitionen unterbleiben, weil freiwillige Umweltschutzinvestitionen Mittel binden, Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens könnte leiden,

Bewahrung vor Investitionsruinen

Werden bei der Auslegung der Umwelttechnik zukünftige Verschärfungen der gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffemissionen nicht weitsichtig planerisch vorweggenommen und wird der letzte Stand der Umwelttechnik nicht gründlich international recherchiert, so können später die Kosten einer durch Gesetzesverschärfung gebotenen Nachrüstung das Projekt unwiruchaftlich machen und in eine Investitionsruine verwandeln. Eine zukunftsorientierte Umwelttechnik ist der beste Garant für Erteilung und Aufrechterhaltung der Betriebsgenehmigung, zumal in Zukunft der Gesetzgeber immer weniger zur Einräumung von langen Übergangsfristen für veraltete Umweltschutzanlagen bereit sein wird.

Überdimensionierung von Umweltschutzinvestitionen

Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen verteuern sich übermäßig durch eine zu anspruchsvolle Auslegung der Emissionsminderungs- bzw, Recyclingtechnik. Der Amortisierungszeitpunkt wird auf dieseWeise zu weit hinausgeschoben.

Sicherung der Wirtschaftlichkeit

Hauptaufgabe der Materialwirtschaft ist es, die unter Berücksichtigung aller Faktoren für das Industrie-Unternehmen wirtschaftlichste Einkaufsentscheidung zu treffen. Da aber umweltbelastende Waren bei Gebrauch und Entsorgung unter Umständen Folgekosten hervorrufen, die einen etwaigen Preisvorteil gegenüber umweltverträglicheren Wettbewerbsangeboten nachträglich überkompensieren, gehört die Prüfung der Umweltverträglichkeit zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und damit zur Hauptaufgabe der Materialwirtschaft.

Überforderung der Materialwirtschaft

Die Materialwirtschaft ist überfordert, wenn sie neben klassischen Einkaufskriterien wie Qualität, Preis, Lieferzeit und Service auch noch das Kriterium der Umweltverträglichkeit berücksichtigen soll. Wo zuviele Nebenaufgaben statuiert werden, leidet die Erfüllung der Hauptaufgabe.

Ausschöpfung der Vergaberichtlinie

In der Verdingungsordnung (Erläuterungen zu § 8) für Leistungen wird ausgeführt: ,, ... Unter Beachtung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind an die gewünschte Leistung nur solche Anforderungen zu stellen, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendig sind. In diesem Rahmen können z.B. auch Gesichtspunkte des Umweltschutzes berücksichtigt werden."

Überschreitung der Vergaberichtlinien

Hat der Einkäufer eines öffentlichen Unternehmens festgestellt, daß der Einsatz der angebotenen Ware trotz der Entsorgungs- und innerbetrieblichen Schadensvermeidungskosten (z.B. Atemschutz bei stark lösemittelhaltigen Lacken) noch wirtschaftlich ist, so darf er darüber hinausgehende Umweltschutzanforderungen nicht stellen. Denn damit würde er dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot widersprechen, das sich z.B. aus der Verdingungsordnung für Leistungen ergibt, wie sie für die vom Bund gehaltenen Unternehmen gilt.

Vermeidung von Entsorgungsproblemen

Eine materialkundliche Recherche von wenigen Stunden - gegebenenfalls unter Einschaltung eines externen Beraters - kann einem u. U. unverhältnismäßig viel größeren Aufwand an Zeit und Kosten für die Entsorgung vorbeugen. Dieser Zusammenhang ist Einkäufern, welche die Entsorgung der von ihnen eingekauften Materialien selbst verantworten müssen und nicht auf andere Betriebsbereiche, z.B. die Technik, abwälzen können, durch manch bittere Erfahrung bewußt geworden.

Zeitvergeudung durch Umweltverträglichkeitsrecherchen

Zwar kann der Einkäufer Recherchen zur Umweltverträglichkeit der angebotenen. Waren anstellen. Dann bleibt ihm aber nicht mehr genug Zeit, um die Angebote nach Leistungsdaten und Preisen zu vergleichen und erfolgreiche Preisverhandlungen zu führen.

Erweiterung der Einkäuferverantwortung

Nicht alles, was der an komplexe und langwierige Verfahren gebundene Gesetz- und Verordnungsgeber vorläufig noch erlaubt, ist deshalb schon umweltverträglich. Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit muß der Einkäufer sich an den neuesten Erkenntnissen der Materialkunde und Betriebsökologie orientieren, wobei ihm Fachveröffentlichungen (z.B. die Liste der Produkte mit dem blauen Umweltengel) und fachkundige Beratung helfen,

Anmaßung von Gesetzgeberaufgaben

Abgrenzungen zwischen erlaubten und unerlaubten Waren sind ausschließlich Aufgabe des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, der dafür aus Steuergeldern finanziert wird. Der Einkäufer muß sich darauf verlassen dürfen, daß Waren, die der Gesetzgeber nicht verboten hat, auch nicht umweltschädlich sind.

Vertrauensbildung bei den Banken

Den Kreditabteilungen sind die umweltbedingten Haftungs- und Umsatzrisiken durch Firmenzusammenbrüche bewußt geworden, während andererseits die Wertpapierabteilungen Kursgewinne bei erfolgreich im Umweltsektor operierenden Unternehmen beobachten konnten. Deshalb trägt es zur Vertrauensbildung bei den Kreditinstituten bei, wenn ein Unternehmen auch im Umweltbereich ein gezieltes Chancen-Risiko-Management betreibt.

Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit

Eine starke Umweltorientiertheit des Unternehmens kann bei den meist konservativ eingestellten Kreditabteilungen der Banken und Sparkassen die Befürchtung erwecken, daß wirtschaftliche Notwendigkeiten unter idealistischen Zielsetzungen leiden. Dadurch könnte die Kreditaufnahme erschwert werden

Absicherung der Managerkarriere

Wer als Manager, z. B. eines Energieerzeugungsunternehmens, ohne Rücksicht auf das sensible Umweltbewußtsein der Öffentlichkeit Ertragsmaximierung betreibt, indem er an sich verfügbare Umweltschutztechnik nicht anwendet und dadurch öffentlichen Gegenwind und Störungen des Geschäftsganges provoziert, sichert seine Karriere weit weniger als ein Manager, der zum Wohle des Unternehmens durch freiwilligen Umweltschutz mit Augenmaß das gesellschaftliche Umfeld kultiviert. Heute gibt es bereits Fälle, daß Aktionäre beantragen, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern, weil dieser sich nicht umweltgerecht verhalten habe.

Gefährdung des Vorstandspostens

Schmälert der Vorstand einer Aktiengesellschaft durch freiwillige Umweltschutzmaßnahmen den Unternehmensgewinn, so versetzt er Aufsichtsrat und Aktionäre in Alarm und läuft Gefahr, daß sein Anstellungsvertrag nicht verlängert wird. Angestellte Manager haben deshalb sehr viel weniger Handlungsspiel~ raum für umweltorientiertes Verhalten als Unternehmer, die nicht nur Manager, sondern auch Eigentümer des Unternehmens sind.

Wiedererlangung der Arbeitsfreude

Viele Unternehmer bzw. Manager werden vom eigenen Gewissen, von der Familie und von der gesellschaftlichen Umgebung mit dem Vorwurf geplagt, daß sie durch Belastung von Boden, Luft und Wasser mit Schadstoffen und durch Übernutzung begrenzter Rohstoffe den eigenen Kindern und folgenden Generationen die Lebensgrundlage entzögen. Umweltorientierte Unternehmensführung eröffnet dem Unternehmer bzw. dem Manager die Chance, Gewissensruhe, Familienfrieden und soziale Achtung zurückzugewinnen, sich wieder voll mit dem eigenen Beruf zu identifizieren und aus der Arbeitsfreude Kraft für Erfolge zu schöpfen.

Aufreibung der Arbeitskraft

Wettbewerbsdruck, Steuersätze, Tarifkonflikte, Strukturwandel, administrativer Aufwand, Informationsflut - und zu guter Letzt öffentliche Unternehmerscheite - belasten Nerven und Arbeitskraft des Unternehmers bzw. des Managers zur Genüge. Ein unternehmerisches Umweltengagement, das über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinausgeht, ist schlechterdings unzumutbar.