Umweltschutz
Ja bitte.
Umweltschutz
Nein danke.
Optimierung von Rationalisierungsinvestitionen
Investitionen, die zu Energie-, Wasser- und Rohstoffeinsparungen führen, sind gleichzeitig Umweltschutz- und Rationalisierungsinvestitionen. Je steiler die Energie-, Wasser- und Rohstoffpreise nach oben gehen, desto größer sind Rationalisierungseffekt und Wettbewerbsvorteil.
Gefährdung von Rationalisierungsinvestitionen
Rationalisierungsinvestitionen unterbleiben, weil freiwillige Umweltschutzinvestitionen Mittel binden, Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens könnte leiden,
Bewahrung vor Investitionsruinen
Werden bei der Auslegung der Umwelttechnik zukünftige Verschärfungen der gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffemissionen nicht weitsichtig planerisch vorweggenommen und wird der letzte Stand der Umwelttechnik nicht gründlich international recherchiert, so können später die Kosten einer durch Gesetzesverschärfung gebotenen Nachrüstung das Projekt unwiruchaftlich machen und in eine Investitionsruine verwandeln. Eine zukunftsorientierte Umwelttechnik ist der beste Garant für Erteilung und Aufrechterhaltung der Betriebsgenehmigung, zumal in Zukunft der Gesetzgeber immer weniger zur Einräumung von langen Übergangsfristen für veraltete Umweltschutzanlagen bereit sein wird.
Überdimensionierung von Umweltschutzinvestitionen
Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen verteuern sich übermäßig durch eine zu anspruchsvolle Auslegung der Emissionsminderungs- bzw, Recyclingtechnik. Der Amortisierungszeitpunkt wird auf dieseWeise zu weit hinausgeschoben.
Ausschöpfung der Vergaberichtlinie
In der Verdingungsordnung (Erläuterungen zu § 8) für Leistungen wird ausgeführt: ,, ... Unter Beachtung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind an die gewünschte Leistung nur solche Anforderungen zu stellen, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendig sind. In diesem Rahmen können z.B. auch Gesichtspunkte des Umweltschutzes berücksichtigt werden."
Überforderung der Materialwirtschaft
Die Materialwirtschaft ist überfordert, wenn sie neben klassischen Einkaufskriterien wie Qualität, Preis, Lieferzeit und Service auch noch das Kriterium der Umweltverträglichkeit berücksichtigen soll. Wo zuviele Nebenaufgaben statuiert werden, leidet die Erfüllung der Hauptaufgabe.
Ausschöpfung der Vergaberichtlinie
In der Verdingungsordnung (Erläuterungen zu § 8) für Leistungen wird ausgeführt: ,, ... Unter Beachtung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind an die gewünschte Leistung nur solche Anforderungen zu stellen, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendig sind. In diesem Rahmen können z.B. auch Gesichtspunkte des Umweltschutzes berücksichtigt werden."
Überschreitung der Vergaberichtlinien
Hat der Einkäufer eines öffentlichen Unternehmens festgestellt, daß der Einsatz der angebotenen Ware trotz der Entsorgungs- und innerbetrieblichen Schadensvermeidungskosten (z.B. Atemschutz bei stark lösemittelhaltigen Lacken) noch wirtschaftlich ist, so darf er darüber hinausgehende Umweltschutzanforderungen nicht stellen. Denn damit würde er dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot widersprechen, das sich z.B. aus der Verdingungsordnung für Leistungen ergibt, wie sie für die vom Bund gehaltenen Unternehmen gilt.
Vermeidung von Entsorgungsproblemen
Eine materialkundliche Recherche von wenigen Stunden - gegebenenfalls unter Einschaltung eines externen Beraters - kann einem u. U. unverhältnismäßig viel größeren Aufwand an Zeit und Kosten für die Entsorgung vorbeugen. Dieser Zusammenhang ist Einkäufern, welche die Entsorgung der von ihnen eingekauften Materialien selbst verantworten müssen und nicht auf andere Betriebsbereiche, z.B. die Technik, abwälzen können, durch manch bittere Erfahrung bewußt geworden.
Zeitvergeudung durch Umweltverträglichkeitsrecherchen
Zwar kann der Einkäufer Recherchen zur Umweltverträglichkeit der angebotenen. Waren anstellen. Dann bleibt ihm aber nicht mehr genug Zeit, um die Angebote nach Leistungsdaten und Preisen zu vergleichen und erfolgreiche Preisverhandlungen zu führen.
Erweiterung der Einkäuferverantwortung
Nicht alles, was der an komplexe und langwierige Verfahren gebundene Gesetz- und Verordnungsgeber vorläufig noch erlaubt, ist deshalb schon umweltverträglich. Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit muß der Einkäufer sich an den neuesten Erkenntnissen der Materialkunde und Betriebsökologie orientieren, wobei ihm Fachveröffentlichungen (z.B. die Liste der Produkte mit dem blauen Umweltengel) und fachkundige Beratung helfen,
Anmaßung von Gesetzgeberaufgaben
Abgrenzungen zwischen erlaubten und unerlaubten Waren sind ausschließlich Aufgabe des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, der dafür aus Steuergeldern finanziert wird. Der Einkäufer muß sich darauf verlassen dürfen, daß Waren, die der Gesetzgeber nicht verboten hat, auch nicht umweltschädlich sind.
Vertrauensbildung bei den Banken
Den Kreditabteilungen sind die umweltbedingten Haftungs- und Umsatzrisiken durch Firmenzusammenbrüche bewußt geworden, während andererseits die Wertpapierabteilungen Kursgewinne bei erfolgreich im Umweltsektor operierenden Unternehmen beobachten konnten. Deshalb trägt es zur Vertrauensbildung bei den Kreditinstituten bei, wenn ein Unternehmen auch im Umweltbereich ein gezieltes Chancen-Risiko-Management betreibt.
Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit
Eine starke Umweltorientiertheit des Unternehmens kann bei den meist konservativ eingestellten Kreditabteilungen der Banken und Sparkassen die Befürchtung erwecken, daß wirtschaftliche Notwendigkeiten unter idealistischen Zielsetzungen leiden. Dadurch könnte die Kreditaufnahme erschwert werden